Die nachweisliche Stammreihe der sächsisch-thüringischen Familie Schönburg beginnt mit Hermannus de Sconeburg. Die Herren von Schönburg verfügten über reichsfreies Territorium, um 1180 kam Glauchau, 1200 Lichtenstein hinzu. Es folgten die Herrschaften Waldenburg, Hartenstein, Wechselburg, Penig und Rochsburg.
Der politischen Bedeutung der Familie folgend, erhob Kaiser Leopold I. im Jahr 1700 das Gesamthaus Schönburg in den Grafenstand des Heiligen Römischen Reiches. 1790 nahm Kaiser Leopold II. Graf Otto Karl Friedrich von Schönburg in den Fürstenrang auf. Nach dem Ende des Alten Reiches zählten die Grafen Schönburg zu den Standesherren, also zu den ehemals souveränen Familien, die standesrechtlich den Herrscherfamilien ebenbürtig waren.



